Bezahlt meine Krankenkasse die Behandlung?
31. Mai 2022 | von Dr. Angelika FrankenbergerKIG…DIE KIEFERORTHOPÄDISCHEN INDIKATIONSGRUPPEN
Was ist der KIG? KIG nennt man die kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Sie sind DIE entscheidende Einstufung, die bestimmt, ob Sie oder Ihr Kind die Zahnspange von der Krankenkasse bezahlt bekommen oder nicht. Trotzdem haben doch viele Patienten noch nie etwas von KIG gehört. Die Patienten denken entsprechend also, wenn etwas medizinisch notwendig ist oder man Schmerzen […]
Was ist der KIG?
KIG nennt man die kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Sie sind DIE entscheidende Einstufung, die bestimmt, ob Sie oder Ihr Kind die Zahnspange von der Krankenkasse bezahlt bekommen oder nicht. Trotzdem haben doch viele Patienten noch nie etwas von KIG gehört. Die Patienten denken entsprechend also, wenn etwas medizinisch notwendig ist oder man Schmerzen hat, zahlt die Kasse. Aber das ist nicht unbedingt so. Wir werden in diesem Artikel erklären, wie der Behandlungsbedarf vom Kieferorthopäden festgelegt wird. Denn nur die KIG Stufe 3 bis 5 wird von der Krankenkasse bezahlt. Insgesamt gibt es folgerichtig 5 Schweregrade…KIG 1 bis 5. Anders ausgedrückt, es ist ganz schön kompliziert, also versuchen wir es genau zu erklären.
Die KIG Stufen 1 und 2
Die KIG Stufe 1 und 2 wird also nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
KIG 1:
Meist handelt es sich um leichte Zahnfehlstellungen. Oft handelt es sich um kleine Engstände oder Lücken.
Man unterscheidet hier deswegen:
D1: Sagittale Stufe distal weniger als 3 mm
O1: Offener Biss kleiner 1 mm
T1: Tiefer Biss 1 bis 3 mm
E1: Engstand kleiner 1 mm
Diese Fehlstellungen sind sehr gut für Invisalign Behandlungen geeignet. Meist reicht zudem das S Paket aus, hier benutzen wir nur 14 Schienen. Die Behandlungsdauer ist circa 6 Monate.
KIG 2:
Man unterscheidet hier entsprechend:
D2: Sagittale Stufe distal 3 bis 6 mm
O2: Offener Biss 1 bis 2 mm
T2: Tiefer Biss größer 3 mm
K2: Kopfbiss im Seitenzahngebiet
E2: Engstand 1 bis 2 mm
P2: Platzmangel im Seitenzahngebiet größer 3 mm
Diese Fehlstellungen sind ebenfalls sehr gut für Schienen Behandlungen geeignet. Meist reicht überdies das S Paket aus, manchmal benötigt man aber auch mehr, wenn verschiedene KIG Indikationen zusammen fallen. Die Behandlungsdauer liegt zum Beispiel bei 6 bis 12 Monaten.
LASSEN SIE IHRE KIG STUFE BESTIMMEN
DIE KIG Stufen 3 bis 5
Bei den KIG Stufen 3 bis 5 können Sie demzufolge mit einer Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse rechnen. Allerdings nur bis zum 18 Lebensjahr. Nach dem 18. Lebensjahr muss zusätzlich noch eine Dysgnathie Operation indiziert sein. Doch dazu später noch mehr.
Erkennen Sie Ihre KIG Einstufung.
Auf den Bildern sehen Sie Beispiele zu den KIG Indikationsgruppen. Natürlich kann nur ein Arzt die definitive Einstufung durchführen! Buchen Sie doch einfach einen Termin hierfür.
STUFE 3
03: Vertikale Stufe offen 2 bis 4 mm
T4: Tiefer Biss größer 3 mm, mit traumatischem Einbiss
K4: beidseitiger Kreuzbiss transversal
E4: Engstand Front 3 bis 5 mm
P4: Platzmangel Seite 3 bis 4 mm
STUFE 4
U4: Nichtanlage von Zähnen
S4: Retention im Kiefer
D4: Sagittale Stufe distal 3 bis 6 mm
M4: Sagittale Stufe mesial kleiner 3 mm
O4: Vertikale Stufe offen größer 4 mm habituell
B4: Bukkal-/Lingual-Position
K4: einseitiger Kreuzbiss transversal
E4: Engstand Front größer 5 mm
P4: Platzmangel Seite größer 4 mm
STUFE 5
A5: Kraniofaciale Anomalie: Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
S5: Verlagerung im Kiefer
D4: Sagittale Stufe größer 9 mm
M4: Sagittale Stufe mesial kleiner 3 mm
O4: Vertikale Stufe offen größer 4 mm skelettal
Wann zahlt die Krankenkasse bei Erwachsenen?
Bei Erwachsenen gilt also, dass sowohl die KIG Stufe D4, D5, M4, M5, O5, B4 oder K4 vorliegen muss und andererseits zusätzlich eine Dysgnathie-Operation indiziert ist. Mit Erwachsenen sind alle Patienten über 18 gemeint. Folglich werden nur sehr schwere Fälle von der Kasse bezahlt. Entsprechend ist dies ein kleiner Teil der Patienten.
Was kann ich machen, wenn ich ausgekigt bin oder als Erwachsener nicht operiert werden möchte?
Hier bleibt nur die Möglichkeit, die Behandlung privat zu zahlen. Viele Praxen bieten hier Ratenzahlungsmöglichkeiten. Oft werde ich von Patienten gefragt, kann man denn nicht gegen die Kasse klagen, ich habe doch Schmerzen. Gerade Patienten mit Kiefergelenkproblemen können massive Probleme, wie Tinnitus, Schwindel oder Gesichtsschmerzen haben. Trotzdem werden die Kosten nicht bezahlt. Leider kann man als Patient nicht viel dagegen machen. Oft lohnt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Die KIG Einstufungen gibt es bereits seit 2003 und es ist nicht zu erwarten, dass diese in Kürze abgeschafft werden. Oft lohnt sich trotzdem eine Beratung beim Kieferorthopäden. Meist sind die Kosten auch steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Anders ausgedrückt, es kann sich lohnen, die Behandlung selbst zu zahlen.